Häufig gestellte Fragen

Sie waren nicht der Fahrende des Fahrzeugs? 

Bitte teilen Sie uns den Fahrenden über das Kontaktformular mit

Zur Fahrermitteilung
  • Warum habe ich eine Zahlungsaufforderung zu einem Tankdiebstahl erhalten?

    Wir haben Sie kontaktiert, weil Sie der Halter des des Fahrzeugs sind, zu welchem im Zusammenhang mit einem Tankvorgang der begründete Verdacht besteht, dass der getankte Kraftstoff nicht bezahlt wurde. 


    Der Tankstellenbetreiber hat uns mit der Bearbeitung des Vorfalls beauftragt

  • Warum handelt es sich um einen Tankdiebstahl?

    Das unbefugte Entnehmen von Kraftstoff ohne Bezahlung kann den Straftatbestand des Diebstahls (§ 242 StGB) oder – je nach Sachlage – einen vergleichbaren Vermögensdelikt-Tatbestand erfüllen.


    Ob ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet wird, hängt vom Einzelfall und von den weiteren Schritten ab.

  • Warum werde ich als Fahrzeughalter angeschrieben?

    Der Tankvorgang konnte einem bestimmten Fahrzeug zugeordnet werden. Als Halter des Fahrzeugs werden Sie zunächst kontaktiert, um den Sachverhalt aufzuklären. Dies ist ein übliches Verfahren, da der Halter Auskunft geben kann.

  • Besteht eine Mitwirkungspflicht durch den Kunden bei der Bezahlung des Tankvorgangs?

    Ja, wer an einer Tankstelle Kraftstoff entnimmt, ist verpflichtet, aktiv dafür zu sorgen, dass der Tankvorgang ordnungsgemäß bezahlt wird. Dazu gehört insbesondere, vor dem Verlassen der Tankstelle sicherzustellen, dass der Tankvorgang an der Kasse korrekt erfasst und abgerechnet wurde.


    Ein bloßer Hinweis darauf, dass der Tankvorgang an der Kasse nicht automatisch erfasst oder vom Kassenpersonal nicht abgerechnet wurde, entbindet den Fahrer nicht von seiner Zahlungspflicht. Die Verantwortung für die Bezahlung des getankten Kraftstoffs liegt beim Fahrer des Fahrzeugs.

  • Wie kann ich zur Klärung beitragen?

    Sie haben jederzeit die Möglichkeit, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen und entlastende Angaben zu machen. Diese werden durch uns geprüft und können bei glaubhafter Entlastung zu einer Stornierung sämtlicher Forderungen führen. 


    Bitte beachten Sie, dass ein pauschales Bestreiten ohne konkrete, nachvollziehbare Angaben oder geeignete Nachweise die weitere Bearbeitung des Vorgangs nicht aufhält und nicht zu einer Einstellung der Nachverfolgung führt.


    Eine zügige und sachliche Rückmeldung erleichtert die Klärung des Sachverhalts erheblich und unnötige Folgeschritte und Kosten können dadurch vermieden werden. Bitte beachten Sie hierfür die im Schreiben genannten Fristen.

  • Besteht eine Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung?

    Ja, im Rahmen der zivilrechtlichen Aufklärung besteht eine sogenannte sekundäre Darlegungslast, wenn ein Tankvorgang einem bestimmten Fahrzeug zugeordnet werden kann und der Fahrzeughalter bestreitet, dass er sein Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vorfalls genutzt hat.


    Wenn Sie als Fahrzeughalter nicht in Anspruch genommen werden möchten, müssen Sie darlegen, wer das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt genutzt hat. Unrichtige oder bewusst falsche Angaben zum tatsächlichen Fahrer können die Sachverhaltsaufklärung erheblich erschweren und dazu führen, dass Ansprüche weiterhin gegenüber dem Fahrzeughalter geltend gemacht werden.


    Darüber hinaus können falsche Angaben je nach Einzelfall zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

  • Ich war nicht selbst der Fahrer – was muss ich tun?

    Wenn Sie nicht selbst gefahren sind, sind Sie dazu angehalten, im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht an der Aufklärung mitzuwirken und uns den tatsächlichen Fahrer zu benennen. 


    Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann dies dazu führen, dass Ansprüche weiterhin gegen Sie als Halter geltend gemacht werden.

  • Was passiert, wenn ich nicht reagiere?

    Erfolgt keine fristgerechte Rückmeldung bzw. Zahlung durch Sie, werden wir weitere rechtliche Schritte einleiten. Bitte beachten Sie hierfür die im Schreiben benannten Fristen. Zu den weiteren Maßnahmen gehören insbesondere:


    1. die weitere zivilrechtliche Geltendmachung der Forderung,
    2. die Einschaltung eines Rechtsanwalts,
    3. die Übergabe des Vorgangs an Strafverfolgungsbehörden.

    Die uns dadurch entstehenden Mehrkosten werden Ihnen weiterbelastet.

  • Handelt es sich um ein Bußgeld oder eine Strafe?

    Mit der ersten Kontaktaufnahme über eine Zahlungsaufforderung bieten wir Ihnen eine gütliche Einigung mittels Zahlung der offenen Tankrechnung und der Bearbeitungskosten an. Hierbei handelt sich nicht um ein behördliches Bußgeld. Es geht um die Aufklärung eines Diebstahldelikts und ggf. um die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche des Tankstellenbetreibers. Neben dem offenen Tankbetrag und den initialen  Bearbeitungskosten können im weiteren Verlauf des Nachverfolgungsprozesses zusätzliche Kosten entstehen durch:


    1. Bearbeitungs- oder Rechtsverfolgungskosten,
    2. anwaltliche Gebühren,
    3. ggf. weitere gesetzlich zulässige Nebenforderungen.

    Ein strafrechtliches Verfahren kann hiervon unabhängig eingeleitet werden.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?

    Wenn Sie Fragen zum konkreten Vorgang haben, nutzen Sie bitte die in dem Schreiben genannten Kontaktmöglichkeiten.